Unternehmen 14.10.2020

NetCologne fordert den Erhalt der Betriebskostenumlagefähigkeit

• Mögliche Abschaffung von Umlagefähigkeit verursacht Mehrkosten und Aufwand für Verbraucher
• NetCologne sieht Glasfaserausbau in Deutschland gefährdet
• NetCologne fordert investitions- und verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen

Köln, 14. Oktober 2020. Leistungsfähige digitale Infrastrukturen bilden das Grundgerüst für eine digitale Transformation der Gesellschaft. Um Deutschland ins Gigabit-Zeitalter zu führen, wird derzeit das nationale Telekommunikationsgesetz überarbeitet. Die Reformierung sieht auch eine Überprüfung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Breitbandnetzen vor. Der regionale Telekommunikationsanbieter NetCologne spricht sich für einen Erhalt der Umlagefähigkeit der Betriebskosten aus, um seine Kunden vor Mehrkosten zu schützen und auch zukünftig einen flächendeckenden Ausbau von modernsten Glasfasernetzen realisieren zu können.

Die Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur haben das nationale Telekommunikationsgesetz überarbeitet, welches bereits im August offiziell vorgelegt werden sollte. Doch das Vorhaben ist innerhalb des Bundeskabinetts umstritten, denn das Bundeswirtschaftsministerium fordert darin unter anderem eine Überprüfung und Streichung der bisherigen Umlagefähigkeit. Die aktuelle Betriebskostenverordnung sieht vor, dass die monatliche Grundgebühr für einen TV-Anschluss in den Mietnebenkosten enthalten ist. Die Anschlusskosten werden somit von dem Vermieter auf den Mieter umgelegt. Der Kölner Telekommunikationsanbieter nimmt zu dem Vorhaben Stellung und fordert den Erhalt der Betriebskostenumlagefähigkeit.

Mehrkosten für den Verbraucher

Eine Gesetzesänderung würde sich aus Sicht von NetCologne aus vielerlei Hinsicht negativ auswirken, insbesondere auf die Verbraucher. „Ein TV-Anschluss ist im Rahmen der Mietnebenkosten beispielsweise erheblich günstiger als ein Einzelvertrag. Der Unterschied kann über 100 Euro pro Jahr betragen“, sagt NetCologne Geschäftsführer Timo von Lepel. Zusätzlich verhindert die jetzige Regelung eines umlagefähigen Gesamtanschlusses regelmäßige An- und Abschaltungen bei Ein- und Auszügen von Mietern sowie dadurch entstehende Wartezeiten bei Anschlussbereitstellungen. „Die Bedürfnisse unserer Kunden haben oberste Priorität. Und deshalb möchten wir sie auch vor unnötigen Kosten und Aufwänden schützen“, ergänzt von Lepel.

Eingeschränkte Planungssicherheit

Ein weiterer Nachteil: Das Anschließen von ganzen Wohneinheiten sowie langfristige Vertragslaufzeiten schafft Planungssicherheit für den Kölner Telekommunikationsanbieter. „Wir investieren jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag in den Ausbau von Glasfasernetzen in Köln und der Region. Um solche Investitionen zu tätigen, sind konstante Einnahmen notwendig, die wir unter anderem durch das Verfahren der Umlagefähigkeit verzeichnen. Eine Gesetzesänderung würde uns daher in der wirtschaftlichen Planung einschränken und somit auch den Ausbau der nachhaltigen Glasfasernetze deutlich verzögern“, sagt von Lepel.

NetCologne fordert investitions- und verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen

Aus Sicht des Kölner Telekommunikationsanbieters gefährdet eine Abschaffung der Umlagefähigkeit somit auch das Ziel der Bundesregierung, Deutschland bis 2025 flächendeckend mit gigabitfähigen digitalen Infrastrukturen zu versorgen. „Als regionaler Telekommunikationsanbieter ist es unsere Verantwortung, die Digitalisierung in Köln und der Region voranzutreiben. Daher setzen wir uns für investitions- und verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen und gegen die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Breitband-Betriebskosten ein“, so von Lepel abschließend zu den Plänen der Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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