Unternehmen 17.02.2020
NetCologne kritisiert Entscheidung der EU-Kommission und klagt gegen die Fusion von Vodafone und Unitymedia
© Marius Becker/NetCologne
Köln, 17. Februar 2020. Im Sommer 2019 gab die EU-Kommission den Fusionsbeschluss von Vodafone und Unitymedia frei – der Kölner Telekommunikationsanbieter NetCologne äußerte von Anfang an Kritik an diesem Vorhaben. Jetzt hat NetCologne wegen Wettbewerbsverzerrung Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Zudem sieht NetCologne durch künftig fehlenden Wettbewerb das Breitbandziel der Bundesregierung gefährdet.
Deutschland gehört weiterhin zu den „Glasfaser-Entwicklungsländern“. Im internationalen Vergleich liegt die Bundesrepublik deutlich hinter den Spitzenreitern Südkorea, Japan und Litauen. Nur in Städten wie Hamburg, Köln und München war der Glasfaserausbau bislang erfolgreich. Hauptgrund dafür war der freie Wettbewerb der bundesweiten Anbieter mit regionalen Telekommunikationsunternehmen wie NetCologne. „Fairer Wettbewerb war bislang der Garant für Innovation, verbraucherfreundliche Preise und den schnellen Glasfaserausbau“, erklärt NetCologne Geschäftsführer Timo von Lepel. „Durch die Fusion von Vodafone und Unitymedia hat sich neben der Telekom allerdings eine weitere deutschlandweite Konkurrenz gebildet. Der bisherige Wettbewerb gerät aus unserer Sicht damit in Gefahr.“
Neue Marktmacht im TV-Bereich
Insbesondere im TV-Umfeld herrsche aktuell ein klares Ungleichgewicht. Das Vodafone-Kabelnetz, das zunächst nur in 13 Bundesländern verfügbar war, habe sich heute auf alle 16 Bundesländer erweitert. „Dadurch hat sich die Marktmacht in einem Unternehmen konzentriert, weshalb hier ein Wettbewerbsverzug herrscht. Vodafone/Unitymedia nimmt darüber hinaus enorme Einspeiseentgelte über das Netz ein. Eine vergleichbare Regelung für Netzbetreiber wie NetCologne besteht hier nicht.“
Wettbewerbsnachteil bei Bündelprodukten
Weitere Wettbewerbsnachteile sieht NetCologne durch die Gefahr von Quersubventionierungen innerhalb des Vodafone/Unitymedia-Konzerns. „Durch Quersubventionierung über das nun deutschlandweite Kabelfestnetz kann Vodafone/Unitymedia seinen Kunden auch in den bislang nur durch Unitymedia versorgten Gebieten deutlich günstigere Bündelprodukte aus Festnetz, Internet, TV und Mobilfunk anbieten“, sagt von Lepel. Dabei könnte der regionale Telekommunikationsanbieter NetCologne künftig nicht mehr mithalten. Zwar verfüge NetCologne in Köln und der Region über ein eigenes Glasfasernetz, doch „für die Komplettierung unseres Produktportfolios mit Mobilfunk müssen wir weiterhin auf Vorleistungen der Wettbewerber zurückgreifen“, so von Lepel. „Und die können wir kaum bis wenig beeinflussen.“
Behinderung beim Ausbau von Gigabitnetzen
Durch den künftig fehlenden Wettbewerb sei zudem das Breitbandziel der Bundesregierung gefährdet. Nach dem Willen der Regierung soll Deutschland bis 2025 flächendeckend mit Gigabitnetzen ausgestattet sein. „Das ist nur erreichbar durch schnelle Glasfasernetze, wie sie NetCologne in der Region Köln/Bonn und Aachen bereits erfolgreich aufbaut“, sagt Timo von Lepel. „Darum setzen wir uns mit unserer Klage beim Europäischen Gericht auch weiterhin für einen fairen Wettbewerb auf allen Ebenen ein.“